Gauck
Gysi Hitler Le Pen
Wilders
Sehr geehrte Damen und
Herren,
angesichts der neuen
Versuche Gregor Gysi fertig zu machen, politisch
zu vernichten, (wie es die Gauck-Behörde unter der Führung von Joachim Gauck
schon vor Jahren vergebens
versucht hat, was ich vor 13 Jahren unter Gauck.de zum
Teil dokumentieren konnte)
verlange ich nunmehr erneut, dass
der Prozess „Joachim Gauck gegen Alant Jost“, also gegen mich, juristisch
wieder aufgerollt wird.
Die Welt muss sich die Frage stellen lassen, ob ein
Bürger der Europäischen Union bzw. der BRD,
das Recht hat, einen Politiker zu kritisieren, indem er sich im Internet unter dem Nachnamen
dieses Politikers registrieren lässt, um
etwaige Fehler dieses Politikers zu kritisieren, wie es z.B. in den USA
erlaubt ist. Ich betone: nur den Nachnahmen, nicht den Vor-und-Nachnahmen
zugleich in einer Domain zu
verwenden. Also, z.B. nicht www.Joachim-Gauck.org, aber nur www.Gauck.org, oder nicht www.Jean-Marie-Le-Pen.org, sondern nur www.Le-Pen.org, oder nicht www.Geert-Wilders.org, sondern nur www.Wilders.org.
Wenn Adolf Hitler heute
am Leben wäre, hätte er das Recht, seinen Namen unter www.Adolf-Hitler.de zu schützen, aber
der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 10.10.2000 in Sachen Jost
./. Gauck Siehe: http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Landgericht-Berlin-27-O-403-00.htm zufolge, hätte Adolf Hitler im Rechtsstaat BRD wohl auch das Recht, es jedem zu verbieten, ihn
und seine Politik zu kritisieren z.B. unter
einem Domainnamen wie www.Hitler.org, oder www.Hitler.net, oder www.Hitler.com, oder www.Hitler.fr ( Frankreich), oder www.Hitler.ru (Russland) oder mit irgendeinem Domainnamen, mit Hitler drin (es gibt ja hunderte von Varianten!)
Hiermit kündige ich an, dass ich diese E-mail (und ähnliche E-mails) solange weltweit herum schicken werde, bis hier in Deutschland oder
gleich auf europäischer Ebene, mein Fall wieder juristisch aufgerollt wird.
Alant Jost
Berlin
23. Februar 20013
Um die Sachlage genauer
zu erläutern, hier ein Brief, den
ich am 17. August 2012 verschickt habe, als man in Deutschland angesichts der
Pussy Riots affaire Putins Russland als eine „lupenreine Diktatur“ beschimpfte.
In
diesem Brief ging es mir darum, zu
zeigen, das mir vor Jahren der
„lupenreine Rechtsstaat“ BRD meine Rechte genommen
hat, und das die Deutschen erst vor der eigenen Tür kehren sollten,
bevor sie Russland vorscheiben, wo es lang geht. Ich füge diesen Brief hier bei, weil sich der Hauptteil um meine juristische
Auseinandersetzung mit Herrn Gauck und die so-genannte Gauck-Behörde dreht.
17. August 2012
Liebe Leute,
angesichts der Art und
Weise wie die deutschen Medien Russland in den Dreck ziehen, mit der
Feststellung, dass Putins Russland nach
der Verurteilung der Gruppe Pussy Riots zu 2 Jahren Haft für sie jetzt
erst recht „eine lupenreine Diktatur“ sei, (ca. ein halbes Jahr werden schon
angerechnet, also noch ca. 1 ½), habe ich mich entschieden ,das vor Jahren gegen mich gesprochene Unrechtsurteil,
durch das Landgericht Berlin, bzw. das Kammergericht in Berlin, letztendlich
ein Urteil des „Rechtsstaates“ BRD, zu veröffentlichen und dies in aller Welt bekannt zu machen.
Ich bin ein
Deutsch-Kanadier der jetzt seit über 20 Jahren in Berlin wohnt. Mir wurde vor
Jahren von Joachim Gauck vorgeworfen, dass ich seine Würde bzw. die Würde der
„Gauck-Behörde“ herabgesetzt habe, weil
ich für mich den Domainnamen Gauck.de für registrieren ließ, und in ihm kritische Beiträge zu dieser Behörde
und dessen damaligen Leiter, Herrn Gauck,veröffentlicht habe.
Bitte
verstehen sie mich nicht falsch, ich selbst wäre bezüglich der Verurteilung der
Gruppe Pussy Riots in Russland für eine mildere Strafe gegen die drei Frauen
gewesen, also für eine Verurteilung zu
6, oder höchstens 9 Monaten. Klar kann man die kulturellen Gefühle der russischen Menschen nicht einfach so außer
Acht lassen. So hatte Putin zu Recht kommentiert, dass die drei Frauen in
Israel oder in den Muslimischen Gebieten
für ihr Vergehen erheblich größere Schwierigkeiten gehabt hätten als in
Moskau. Dessen ungeachtet, bin ich der Meinung, dass, wenn die Deutschen sich
über ein mit Russland in Zusammenhang stehendes Geschehen beschweren sollten,
dann in erster Linie über die
NATO-Osterweiterung und die Pläne des Nato - „Raketenabwehrsystems“, das
unmittelbar vor der Nase Russlands ausgebaut werden soll, um Europa angeblich
vor dem Iran zu schützen, tatsächlich aber, um Russland einzuschüchtern bzw.
Russland bedrohen zu können.
Hier ein paar Artikel,
die die existentielle Bedrohung Russlands durch diese Nato Strategien
beinhalten:
Rick Rozoff: NATO missile shield has potential as first strike
system + Bruce Gagnon:
Rick Rozoff: U.S.-NATO Missile System:
http://dandelionsalad.wordpress.com/2012/03/25/rick-rozoff-u-s-nato-missile-system-russias-nuclear-forces-in-danger/ March 25, 2012
Rick Rozoff: Time for
NATO eyes
deploying AMD in
Es
ist nicht nur meine Sicht der Dinge, dass
Putin der Mann in Russland ist, der wie kein anderer in der Lage ist,
den aggressiven NATO-Strategien des Westens etwas entgegen zu stellen. Dies ist
mir viel wichtiger als ein Protest von drei Frauen, die meinen, ohne Putin
würde Russland besser dastehen, bzw. eines Schachspielers, oder ein Ölmagnaten,
der Russlands Ölinteressen an ausländische Konzernen (weil profitabler!) verkaufen wollte.
Ähnlich
geht es mir übrigens, mit der deutschen Historie um Julija
Tymoschenko. Seit Viktor Janukowytsch den
pro-westlichen Viktor Juschtschenko abgelöst hatte,
hat die Ukraine ihre Ambitionen, der Nato beizutreten, aufgegeben, und sich
verpflichtet, dieser Militärallianz niemals beizutreten.
Dies
ist mir wichtiger, als sich stark zu machen für eine Frau die sich durch Betrug
und Begünstigung an die Macht gehievt hat, die aber der Westen als Sinnbild für
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verklärt hat.
Nun
komme ich zurück zu meiner Angelegenheit mit Herrn Gauck und die so-genannte
„Gauck-Behörde“. Ich werde beschreiben wie der „Rechtsstaat BRD“ der Russland
so gerne als „Lupenreine Diktatur“ beschimpft, meine Interessen als Bürger der
Bundesrepublik untergraben hat, und übrigens auch die Interessen der meisten
Bürger der BRD und auch die der Europäischen Union.
Hier
nun meine persönliche Geschichte, die sich in der „demokratischen“
Bundesrepublik zugetragen hat:
Mir wurde verboten, unter einen Domainnamen wie Gauck.de, Gauck.org,
Gauck.net, Gauck.com, oder irgend einem anderen Domainnamen mit „Gauck“ drin,
Herrn Gauck bzw. Herrn Gauck als Leiter der „Gauck-Behörde“ zu kritisieren.
Ich
musste mich auf Druck von „oben“ von diesem Domainnamen, den ich mir
registrieren ließ, trennen, weil nach
Auffassung des Landgerichts Berlin, eine „VERWECHSLUNGSGEFAHR“ zwischen der
Gauck-Behörde und meiner Domain bestünden. Man könnte glauben, wurde
argumentiert, dass die Informationen, die ich auf meine Seite unter „www.Gauck.de“
gestellt habe, von Herrn Gauck selber, oder von der „Gauck-Behörde“ stammen
würden !!
In einem Heft von Gaucks
Rechtsanwalt, Dr. Johannes Weberling, (oder vom Landgericht Berlin) ist eine
Fotokopie meiner kritische Seite, WIE SIE DAMALS AUSSAH enthalten !
Daher habe ich das ganze
Heft auf meine Webseite unter: http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Weberling-Heft-19-06-00.htm gestellt.
Die Anklagen des Landgerichtes
Berlin gegen mich, dass meine Domainseite gelöscht werden müsse, da es zu einer
Verwechslungsgefahr zwischen meiner Seite und die der Gauck-Behörde kommen
könnte, ist an den Haaren herbeigezogen.
Jedes zehnjähriges Kind
kann schließlich erkennen, dass es sich bei meiner Domain ausschließlich um
kritische (nicht von Herrn Gauck oder der „Gauck-Behörde“ stammende) Beiträge
handelte.
Darüber hinaus wurde in
der Entscheidung des Landgerichts Berlin behauptet, dass die Verwendung der
damaligen Eingangsgrafik der BStU auf meiner damaligen Seite (also auf
Gauck.de) die „Verwechslungsgefahr“ noch erhöhe.
Der Grund jedoch, warum ich die Grafik auf meine Seite gestellt habe, war, die
Gauck -Behörde zu kritisieren.
Ich kommentierte, dass diese Grafik der Gauck-Behörde so konzipiert war, dass sie darauf zielte, die DDR mit einem Konzentrationslager zu vergleichen.
So sah die Grafik damals aus
Auch hier müsste jedes
Kind sehen können, dass mir dabei
ausschließlich um eine harte Kritik
an der „Gauck-Behörde“ ging und keineswegs um Informationen, die
womöglich von der „Gauck-Behörde“, oder von Herrn Gauck selber stammen.
Auch wurde von Herrn
Gauck behauptet (siehe Joachim Gaucks Brief an mich unten), dass die
Informationen, die ich auf meine Seite gestellt habe, tatsächlich nur der
„Herabsetzung“ seiner Person und der von ihm geleiteter „Behörde“ diene.
Wie man aus den
Dokumenten entnehmen kann, habe ich sowohl beim Landgericht Berlin, wie auch
beim Kammergericht, alle Prozesse zu dieser Frage verloren. Da mein
Prozesskostenhilfegesuch abgelehnt wurde, konnte ich auch nicht in die Revision
gehen.
Es war nach
meiner Verurteilung immer meine Absicht gewesen, die Sache irgendwann wieder
aufzurollen. Entweder, indem ich auf europäischer Ebene klage, oder einfach,
indem ich mit meinem Anliegen an die Öffentlichkeit gehe.
Nun, da Herr Gauck sogar
Bundespräsident geworden ist, habe ich vor, in einem „Beschwerdebrief“, den ich
an jeden Abgeordneten des Bundestages schicken werde, die Öffentlichkeit so zu
informieren, dass mein Fall wieder aufgerollt werden muss.
Ich gehe davon aus, dass
dabei gravierende Rechtsfehler in den
Urteilen des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts nachgewiesen werden
können. Ich muss leider eingestehen, dass ich seit den verlorenen Prozessen vor
12 Jahren aus finanziellen Gründen keine weitere Rechtsberatung eingeholt habe,
zumal das Kammergericht mein Prozesskostenhilfegesuch zur Durchführung einer
Berufung zurückgewiesen hat. Hier die Zurückweisung des Kammergerichts für den
Prozesskostenhilfegesuch, die ich auf meine www.mona-lisa.org Webseite gestellt habe: (http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Kammergericht.htm)
Die wichtigsten
Dokumente, rund um meinen Fall habe ich (siehe unten) ins Internet gestellt. An
dem „Beschwerdebrief“ arbeite ich noch.
Nun komme ich zu dem
Punkt, den ich als Laie aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin als sehr, sehr fragwürdig und als anfechtbar
betrachte : Nämlich, dass das Landgericht nicht zwischen einem Domainnamen, wie
www.Joachim-Gauck.de und einfach www.Gauck.de unterschieden hat.
Als ich meine Kritik an
die Gauck-Behörde unter der Domaine www.Gauck.de verbreitete, bekam ich irgendwann dann auch ein
Schreiben von Herrn Gaucks Vertreter Dr. Busse (und den selben Brief dann auch
noch von Herrn Gauck) mit der Aufforderung, mich von der Domaine www.Gauck.de zu trennen. (Siehe http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Busse-Brief.htm und http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Joachim-Gauck-Brief.htm).
Ich schrieb dann auf
meine Webseite (also auf www.gauck.de) dass ich mich nicht von ihnen einschüchtern lassen werde und habe mir
dann anschließend, auch die Domainen www.gauck.org, www.gauck.net, und www.gauck.com zusätzlich registrieren lassen, und sie auf die
selbe kritische Webseite ausgerichtet.
Daraufhin bekam ich die
Aufforderung, mich nicht nur von www.gauck.de zu trennen, sondern auch von den Domainen www.gauck.org, www.gauck.net, und www.gauck.com. (Siehe http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Unterlassungs-und-Verpf.htm.) Da ich diese Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung nicht unterschrieb, kam es dann zu den gerichtlichen
Prozessen die ich dann alle verloren habe.
Was aber den Kern dieser
Sache ausmacht, ist, dass ich, um eine Art „Verhandlungspfand“ in der Hand zu
haben, auch den Domainnamen www.Joachim-Gauck.de
registrieren lassen habe, um letztlich Herrn Gauck mitteilen zu können:
„Überlassen sie mir das Recht, einem Namen wie Gauck.org zu benutzen und Sie
können die Domaine www.Joachim-Gauck.de haben. “
Dies
war bestimmt nicht klug, und so hat das Gericht zu Recht (auch aus meiner Sicht) es mir untersagt, eine Domaine mit
Herrn Gaucks Vor-und-Nachname zu benutzen. Dies hat auch juristische
Präzedenz. So hat, zum Beispiel, die Schauspielerin Julia Roberts erfolgreich
gegen jemanden geklagt, der sich ihren Vor-und-Nachnamen registrieren lies,
also www.julia-roberts.com.
Mein
Argument wäre, dass ich Herrn Gauck seinen Vor-und-Nachnamen
als Domainnamen allemal gönne, nicht aber, mir das Recht nehmen lasse, jede
Kritik gegen ihn und die Gauck-Behörde sein zu lassen mit einem Domainnamen der
NUR seinen Nachnamen beinhaltet, (Übrigens haben seiner Zeit Kritiker
die Politik des Präsidenten Bill Clinton ganz durch den Kakao gezogen
unter der Domainname www.Clinton.org, ähnlich hatte man es mit www.GWBush.com getan. Warum
soll das in Deutschland anderes sein?!!)
Hier die
Konsequenz:
Gesetzt den Fall, dass
einer hier in der BRD die Politik von Jean-Marie Le Pen oder seine Tochter
Marine Le Pen kritisiert, indem, er oder sie, die Domaine www.Le-Pen.de oder www.Le-Pen.net, oder www.Le-Pen.org oder mit .com oder mit .ca (für Canada z.B.)
registrieren ließe, dürften Jean-Marie Le Pen oder seine Tochter Marine Le Pen
klagen können um dies zu unterbinden?
Für jede mögliche
Kombination von www.Le-Pen.xxx? Es gibt ja Hunderte von solchen Möglichkeiten!
Oder sollte jeden Deutschen das Recht genommen werden, die Politik von, sagen wir,
Geert Wilders zu kritisieren, indem es ihm verboten wird, Geert Wilders zu
kritisieren mit einem Domainnamen wie Wilders.de, Wilders.com, Wilders.org,
oder mit Wilders.net oder z.B. www.Wilders.za.com (Domainname für Südafrika)?
UND DAS SOLLTE BEI
DOMAINNAMEN DIE DAS WORT GAUCK
BEINHALTEN, ANDERS SEIN?
Nur weil es Herrn Gauck nicht passte, dass ein
gewisser Alant Jost es gewagt hatte, die „Gauck-Behörde“ zu kritisieren, indem
er auf eine Webseite unter Gauck.org Zitate wie die von dem letzten
DDR-Innenminister Dr. Peter-Michael Diestel gestellt hatte, wie: „Pastor Gauck
(Stasi-Deckname: Larve) sollte sich nach seiner Verantwortung dafür fragen,
dass nach Berichten seiner Behörde mehr Menschen den Freitod wählten, als
jemals an der deutsch-deutschen Grenze an Opfern zu beklagen waren.“?
Ich hebe diesen Punkt
besonders hervor, weil das Gericht in seinen Urteilen, überhaupt nicht zwischen
der Benutzung eines Domainnamens mit einfach „Gauck“ (also nur seinem Nachnamen)
und einem mit „Joachim-Gauck“ (also Vor-und-Nachnamen) differenziert hat.
SCHAUE
DIE URTEILE GENAU AN, da wird der gleiche Text (bzw. Argumentationen
hinzugezogen), um die Benutzung gegen einen Domainnamen mit nur „Gauck“ drin zu
untersagen, wie mit einem mit „Joachim-Gauck“ drin. Als ob das kein
Wesensunterschied wäre!!! Hier die
zwei verschiedenen (doch fast identischen) Urteile auf meiner Mona-Lisa.org
Webseite:
In diesem Urteil
(Geschäftsnummer: 27.O.403/00) geht es um die Domainnamen www.gauck.org, www.gauck.net, und www.gauck.com. Siehe:
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Landgericht-Berlin-27-O-403-00.htm
In diesem Urteil
(Geschäftsnummer: 27.O.452/00) nur um die Domaine www.Joachim-Gauck.de, (der Wortlaut ist fast 100% der selbe!) Siehe:
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Landgericht-Berlin-27-O-452-00.htm
Hier
können sie genau sehen, wie meine „gauck.xxx“ userpage Website auf der Server
der Freien Universität damals aussah, als ich noch da noch Student war. Die Seite ist vom 21. Juli 2000 http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/FUWebseite.htm. Unten Links auf der
damaligen Webseite steht zwar http://userpage.fu-berlin.de/~jost/gauck/ was auch richtig war. Ich
habe eine oder mehrere der Domainnamen wie Gauck.de, oder Gauck.net, oder
Gauck.org oder Gauck.com auf dieser Seite weitergeleitet. Also oben im URL
würde man eine von diesen Gauck.xxx eintippen, käme man auf die FU Seite .
Zusätzlich
hatte ich auch auf den U.S. Server bei Geocities fast die selbe Webseite aufgebaut,
also unter: http://www.geocities.com/CapitolHill/Lobby/9362/gauck/ würde man eine oder
mehrere von diesen gauck.xxx eintippen,
käme man auf diese Gauck bzw. Gauck-Behörde kritische Seite. Diese Seite wurde
mir glücklicherweise damals von Herrn Gaucks Rechtsanwalt Dr. Johannes
Weberling (oder vom Landgericht) als Teil eines Hefts zugeschickt. Ich habe das
ganze Heft eingescannt als Beweisstück, um zu belegen, wie die Seite damals aussah.
Siehe: http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Weberling-Heft-19-06-00.htm
Ich
bitte jeden, der diese E-mail bekommt, zu urteilen, ob man allen Ernstes
glauben könnte, dass die Informationen, die ich auf dieser Seite gestellt habe,
möglicherweise von Herrn Gauck, oder der Gauck-Behörde selber hätte kommen
können, oder ob man vielmehr sofort hätte sehen können, dass das Informationen
von einer anderen Person ist,(Ich weise mich ja als Inhaber dieser Seiten aus)
der die Gauck-Behörde bzw. die Arbeit von Herrn Gauck in dieser Behörde
legitimer Weise kritisiert hat.
Wie
ich schon erwähnte, werde ich all die oben genannten Informationen als Beschwerdebrief (den ich
noch ausbauen werde) an jeden Abgeordneten des Bundestages schicken, mit der Aufforderung, meinen Fall
wieder aufzurollen. Und, natürlich, dass sämtliche (auch schon angehäuften)
Prozesskosten vom Staat übernommen werden.
Ich
wollte erst meinen Beschwerdebrief fertig kriegen, bevor ich mich massiv an die
Öffentlichkeit wende, gerade, weil ich erst
Beweise dafür sammeln wollte, das die Aussage Dr. Diestels stimmt dass:
„ … nach Berichten [der Gauck-Behörde] ... mehr Menschen den Freitod wählten,
als jemals an der deutsch-deutschen Grenze an Opfern zu beklagen waren.“
Aber
die Art und Weise, wie die deutschen
Medien über Russland herfallen, mit ihren pausenlos arroganten
Äußerungen von der “lupenreinen Diktatur Russlands“ sprechen, bewegen mich
doch, mich mit meinem Fall nicht nur an Deutschland, sondern auch
an das Ausland zu wenden, da dies
ein eklatantes Beispiel für die heuchlerische Haltung des „lupenreinen
Rechtsstaat BRD“ ist.
Hier
aber noch eine kleine Kostprobe meines noch nicht ganz fertig gestellten
Beschwerdebriefs an die Mitglieder
des Deutschen Bundestages:
… Es ist nicht nur die
Schuld von Herr Gauck, und die der Gauck-Behörde die ich anklage, sondern auch
die der Mitglieder des Deutschen Bundestags, und der ganzen Gesellschaft, die
kaum einen Unterschied zwischen etwaiger Zusammenarbeit mit der Stasi -
Staatssicherheit der DDR – und der Gestapo - Geheime Staatspolizei im NS Staat
- die im Nürnberger Prozesse zu einer verbrecherischen Organisation erklärt
wurde, machen will. Mit so einem Stigma leben zu müssen - Stasi Mitarbeit
gleich Gestapo Mitarbeit - haben viele „nach Recherchen der Gauck-Behörde“ den
Selbstmord gewählt.
Ich habe es mal, für
meine eigenen Zwecke, so formuliert: Die DDR hat nie zahllose Juden gezwungen,
das Gas Zyklon B einzuatmen, nur weil sie als Juden auf dieser Welt geboren
worden waren. Und die DDR hat nie einen Weltkrieg losgetreten, der über 27
Millionen Tote – allein in der UdSSR -
verursacht hatte. Ungeachtet aller
Missstände die es in der DDR gab, hat ein anständiger Mensch diesem Staat
dienen können, ja auch der Stasi, aber es war
eben nicht anständig gewesen, der faschistischen Gestapo gedient zu
haben! …
Daher
bin ich davon überzeugt, das Herr Gauck, mit seiner Gauck-Behörde, sowie der
Gesellschaft allgemein, mit ihren einseitigen Abrechnungen mit der DDR, die die
Verbrechen des BRD-Staates gegen Kommunisten unerwähnt lassen und auch
nicht diejenigen zur Rechenschaft zu
ziehen, die beispielsweise in Deutschland enorm an dem Vietnamkrieg
verdient haben, ein Menschen
verachtendes Instrumentarium sind, die um nur ein Beispiel zu nennen, auch an dem Tod von Menschen wie Gerd Riege schuld
sind. Solchen Menschen wie ihm wurden ihre Würde genommen, indem ihre Tätigkeit
für den sozialistischen Staat einem Dienst in einem NS-Staat gleichgestellt
wurde.
Ich erinnere mich an die
Worte von Gerd Riege, der 1992 sich in seinem Garten erhängt hatte, nachdem Vorwürfe bekannt wurden, dass er von
1954 bis 1960 mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR zusammengearbeitet
habe. Im Abschiedsbrief an seine Frau schrieb er, er habe Angst vor dem Hass,
der ihm im Bundestag entgegenschlage „aus Mündern und Augen und Haltung von
Leuten". Nicht ich, Alant Jost, habe die Würde von Herrn Gauck und die
Gauck-Behörde „herabgesetzt“ , sondern umgekehrt, Herr Gauck, die Gauck-Behörde
und die BRD Justiz im Allgemeinen, die
mit der DDR abrechneten, aber umgekehrt kein Verbrechen im Namen des
Antikommunismus bestraften.
Gerhard
Riege
(Geboren am 23. Mai 1930
in Gräfenroda; † 15. Februar 1992 in Geunitz, Gemeinde Reinstädt) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Politiker (PDS).
Ausbildung
und wissenschaftliche Tätigkeit:
Nach Volksschule und Aufbauschule in Neudietendorf erwarb Riege 1949 sein Abitur in Jena und
studierte dort Rechtswissenschaft. Nach dem Staatsexamen 1953 wurde er Assistent an der juristischen
Fakultät. Der Promotion im Jahr 1957 folgte sieben Jahre später die Habilitation.
1964 wurde er Dozent, im Folgejahr Professor für öffentliches Recht an der Universität Jena.
Hier die Dokumente, die ich schon ins Internet
gestellt habe:
(Dieser Informationen sind auf http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/ im Internet abrufbar)
Beschwerdebrief von Alant Jost an alle Mitglieder des Deutschen Bundestag
Beschwerdebrief
(in Bearbeitung)
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Hier die wichigsten Dokumente:
Joachim Gauck Brief an Alant Jost
Einst userpage Website am FU-server meine Webseite vom 21.07.00
Download als PDF Datei
Weberling-Heft
an Alant Jost vom 9. Juni 2000
mit meiner Webseite vom 08.06.00
Download als PDF Datei
Weberling-Heft
an Alant Jost vom 20. Juni 2000
mit meiner Webseite vom 19.06.00
Download als PDF Datei
Entscheidung des Landgerichts Berlin für Joachim Gauck und gegen Alant Jost
Geschäftsnummer: 27.O.403/00
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Entscheidung des Landgerichts Berlin für Joachim Gauck und gegen Alant Jost
Geschäftsnummer: 27.O.452/00
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Entscheidung des Landgerichts Berlin für Joachim Gauck und gegen Alant Jost
Geschäftsnummer: 27.O.381/00
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Kammergericht Beschluß vom 22 Dez. 2000 - Beschwerde zurückgewiesen
Geschäftsnummer: 5 W 9779/00
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Kammergericht Beschluß für Prozesskostenhilfegesuch zur Durchführung der Berufung zurückgewiesen
Geschäftsnummer: 5 U 10445/00
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Hier die
Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung
die ich mich zu Unterschreiben weigerte
Mit freundlichen Grüßen,
Alant Jost
Siehe auch meine http://www.Siegerjustiz.de Webseite
und gerade hier auch: http://Siegerjustiz.de/gauck/
Meine Hauptwebseite
ist http://Mona-Lisa.org